01. Kapitel

„Wenn Du deinen Nachbarn wirklich loswerden willst, schick ihm die öffentliche Verwaltung auf den Hals. Die erledigen das für dich“.

Dieses Zitat habe ich mal in einer Geschichte über Nachbarschaftsstreitigkeiten gelesen. Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, dass da wirklich was dran ist.

 

Am besten bringen Sie also irgendeine Amtsperson dazu, regelwidrig gegen ihren Nachbarn vorzugehen – das funktioniert mit Emotionen ganz gut, denn auch AmtsträgerInnen sind nur Menschen. Gehen Sie also hin und jammern Sie drauf los, so gut sie können. Irgend ein weiches Herz werden Sie schon finden. Dann müssen Sie nur noch die Notwendigkeit schneller Maßnahmen erklären - muss ja nicht gleich das ganz große Besteck sein. Vielleicht eine kleine Ermahnung.

Sie dürfen dabei Lügen, bis sich die Balken biegen. Niemand im Amt wird später zugeben, einer Lügnerin auf den Leim gegangen zu sein.

 

Ist dies gelungen, sitzt das Amt in der Falle und muss künftig alles tun, damit diese - zunächst kleine - Schweinerei nicht auffliegt. Sie können sich also ab sofort darauf verlassen, dass das Amt jede Anstrengung unternehmen wird, um seinen Fehler zu vertuschen.

 

Derweil können Sie sich getrost zurücklehnen und entweder den Untergang Ihres Nachbarn oder die Eskalation zwischen Nachbarn und Amt genießen.

 

Unsere Nachbarin, die Amtfrau, hatte dies zunächst beim zuständigen Ordnungsamt versucht. Nach anfänglichem Erfolg mit diversen Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde dann aber doch nicht so richtig was daraus. Die Sachbearbeiterin bekam wohl kalte Füße und erkannte möglicherweise die drohende Gefahr für sich selbst. Und so wurden alle Verfahren gegen unsere Herberge, unsere Gäste und mich persönlich eingestellt. Allen Beteiligten war klar, dass es sich bei den Anzeigen und s.g. Lärmprotokollen der Amtsfrau um Hirngespinste handelte.

 

Doch war der emotionale Druck noch immer zu hoch. Also erwies die Sachbearbeiterin unserer Nachbarin einen vorerst letzten Dienst und bezog die Kolleginnen des Bauordnungsamtes mit ein. Sie bat dieses Amt um weitere Prüfung wegen einer etwaigen Nutzung unserer Anlage, die von einer Baugenehmigung nicht gedeckt sein könnte. Sie war schon mal so nett, ohne rechtliche Befugnis für Die Kolleginnen ein paar Recherchen anzustellen, deren Ergebnisse sie gleich mitlieferte.

Und hier eine der vielen Anzeigen der Amtsfrau aus der Nachbarschaft:

Machen Sie sich auf was gefasst. Ich habe es nie geschafft, einen dieser Texte am Stück durchzulesen...

Hinweis: Ich habe die Aktenstücke so, wie sie hier zu sehen sind, vorgelegt bekommen. Einige der relevanten Daten zu natürlichen Personen wurden vom Amt geschwärzt bzw. mit TippEx übermalt.

Ein paar habe ich noch ausgeschnitten. Das Amt hat vielleicht noch ein älteres Exemplar des Datenschutzgesetzes. ;O)

 

 

Erläuterung zum Blatt oben:

 

Die Anzeigenerstatterin erwähnt hier den hilfreichen Kollegen Amtsleiter des Ordnungsamtes Scharmützelsee. Auch Ratschläge und Erfahrungen mit einem ähnlich gelagerten Fall, "ebenfalls Lärm durch den Betrieb einer Jugendherberge", werden vom Amt Scharmützelsee angeboten.

 

Das Amt Scharmützelsee liegt im Nachbarlandkreis. Genau genommen arbeiten also Amtspersonen außerhalb ihrer Zuständigkeiten an Tips und Tricks für eine andere Behörde, um das Ziel der Kollegin im eigenen Haus - Schließung einer sozialen Einrichtung - möglichst erreichbar zu machen.

 

 

Jetzt kommen die lautesten Ballantritte, die je in Brandenburg vernommen wurden...

Ach ja, und natürlich: Kreischen, Grölen und Musikboxen, sowie ein sadistischer Herbergsvater.

 

 

Grölen, Schreien, Musikboxen...

 

 

Wussten Sie, was ein Zustandsstörer ist? Oder haben Sie vielleicht einen Verhaltensstörer in Ihrer Nachbarschaft? ...

 

 

Der Eigentümer tronte...

 

 

"Gegen 23:40 Uhr hörten wir noch immer die Musik, ebenso um 0:40 Uhr."

 

 

"Der Gedanke der Privilegierung von in der Entwicklung befindlichen Kindern, die sich austoben müssen, ist hier nicht betroffen..."

 

 

"...so dass wir davon ausgehen, dass Betreiber und Erwachsene regelmäßig durch unseren Zaun urinieren..."

 

 

"...da mein Kollege bereits in einem Fall mit einer Jugendherberge Erfahrungen gemacht hat... " "Der Kollege selbst hat freundlich angeboten, sich auch gerne telefonisch mit Ihnen auszutauschen..."

 

 

Das der Anzeige angehängte "Lärmprotokoll" erspare ich uns hier. Es ist eigentlich nur eine Wiederholung aller Absurditäten in der Anzeige. Die Textbausteine darin kommen dann später auch in der Akte des Bauordnungsamtes vor.

Beweise? Fehlanzeige

All die Anschuldigungen in den Anzeigen der Amtfrau sind natürlich frei erfunden. Bis heute blieb sie jeden Beweis für ihre Phantastereien schuldig. Selbst als sie auf Anregung des Ordnungsamtes sich willfärige Zeugen zusammensuchte und mit denen einen Fall von Ruhestörung konstruierte, gin das nicht gut. Ein Zeuge war einmal mehr der Ehemann der Amtfrau. Die zwei anderen wussten nicht so recht, was sie schreiben sollten. Selbst die tendenziösen Fragen des Ordnungsamtes hatten sie nicht sachdienlich beantwortet. Am Ende hatte die Amtfrau vier verschiedene Schilderungen des erfundenen Sachverhaltes, die aber alle an den Tatsachen vorbei gingen.

Ich werde später noch ein Kapitel dieser Sache widmen. Dabei werden dann auch wissenschaftliche Stellungnahmen eine Rolle spielen.

 

Ohne Probleme ist es allerdings immer gelungen, die Anschuldigungen als das zu entlarven, was sie sind: Lügen einer gegen jede Vernunft entschlossenen Egomanin.