08. Kapitel, Der Wortbruch

Ein Gerichtstermin, mit einer Einigung

Nachdem wir nun das zuständige Verwaltungsgericht gebeten hatten, hier für Ordnung zu sorgen, gab es ein längeres Telefonat mit einer Richterin. Sie regte ein Gütegespräch im Gericht an. Ich willigte ein und ein Termin war schnell gefunden. Am 13.01.2020 trafen wir uns - mit mir waren noch zwei Gesellschafter der Jugendherberge gekommen - mit Herrn L. vom Bauordnungsamt Königs Wusterhausen in Cottbus. Herr L. war, als wir in den Gerichtssaal gerufen wurden, schon da - offensichtlich wurde die Angelegenheit zwischen der Richterin und dem Amtmann schon rege besprochen. Und in der Tat schienen beide im nun folgenden Gespräch von einem "Faden" auszugehen, der uns verborgen blieb. Die Richterin war sehr wortreich bemüht, uns zu erklären, wie unnötig das Treffen vor Gericht sei und dass wir selbstverständlich die Akte ausgehändigt bekämen - gleich hier im Termin. Es wurde uns auch durch Herrn L. zugesichert, dass nach einer Einigung in diesem Termin alle Verfahren im Bauordnungsamt zu unserer Jugendherberge eingestellt würden. Die Richterin unterstrich noch mit den Worten: "Sie wollen sich doch nicht ein ganzes Amt zum Feind machen".

Um des lieben Friedens Willen einigten wir uns also darauf, die Akte, die auch dem Gericht vorlag, direkt im Termin zu übernehmen. Eine Weitere würde uns anschließend zugeschickt. Sobald alle Aktenstücke durch mich gesichtet wären, sollte ich eine Stellungnahme an das Amt senden. Das Amt würde sodann alle Verfahren bis Ende März 2020 einstellen.

Also könnte man nun sagen, alles wurde mit dieser Einigung in beste Ordnung gebracht. Der Termin war zu Ende. Wir machten uns auf den Weg in die Herberge. Herr L. blieb noch im Gerichtssaal.

Meine Stellungnahme

Natürlich blieben die überlassenen Akten jeden Beweis für ein Fehlverhalten unsererseits schuldig - es gab ja nichts zu beweisen. Also schrieb ich die vereinbarte Stellungnahme und sandte diese an das Amt.

Erledigt - dachten wir...

Mit der Stellungnahme hatten wir unseren Part aus der Vereinbarung vor Gericht erfüllt. Wir warteten nun auf die Einstellungsmitteilung des Amtes. Statt dessen erhielten wir ein umfangreiches Arbeitsverbot in Form einer Ordnungsverfügung aus dem Bauordnungsamt Königs Wusterhausen.

Wenn es noch eines Beweises...

...für die Parteilichkeit des Bauordnungsamtes Lübben und Königs Wusterhausen bedurft hätte, waren wir nun im Besitz dessen. Das Amt hat die Verfügung nicht nur in genau dem Umfang erlassen, den sich unsere Nachbarin gewünscht hat. Es hat auch grundsätzliche Pflichten vernachlässigt, die es bei der Bearbeitung von Bürgerbeschwerden und Ordnungsverfügungen zu beachten gilt. Lesen Sie dazu das nächste Kapitel zur Fachaufsichtsbeschwerde.