06. Kapitel, die Lärmprotokolle

Guter Rat sollte teurer sein

 

Im Internet finden Sie Ratgeber, die Ihnen den richtigen Umgang mit Lärm aus der Nachbarschaft aufzeigen. Ein wesentlicher Bestandteil in der Liste der vielen guten und auch weniger guten Ratschläge ist das "Lärmprotokoll". Es soll als Beweis für übermäßigen Lärm dienen. Da wir ja im gut regulierten Deutschland leben, gibt es natürlich auch Schallemissions-Grenzwerte für alle möglichen Lebensbereiche, die nicht überschritten werden sollen. Gemessen wird der s.g. Schalldruckpegel. Wenn Sie die Gelegenheit haben, den Schalldruckpegel einer störenden Geräuschquelle zu dokumentieren - z.B. mit einer HandyApp - dann wird Ihr Lärmprotokoll gleich ein wenig nachvollziehbarer. Es hat sich unsere Nachbarin mit dieser Thematik scheinbar nicht beschäftigt. Sie hat sich in Ermangelung störender Schallquellen lediglich darauf beschränkt, einiges an Prosa zu Papier zu bringen. Es ist nicht ein Messwert den vielen Aufschrieben zu entnehmen. Dafür strotzt das  Geschreibsel von falschen Behauptungen und deren Wiederholungen. Immer wiederkehrende Textbausteine werden nur selten mit neuen Ideen angereichert.

Wohl aber haben wir Messungen vorgenommen - teils in Anwesenheit der Polizei. Ich will es schon mal vorweg nehmen: Kein Wert, der nach dem Lärmemissionsschutzgesetz zu beanstanden wäre, wurde je erreicht. Selbst bei einem Treffen von Musikerinnen und Musikern, deren feierlaunige Darbietungen zu fortgeschrittener Stunde zugegebenermaßen recht polyphon über eine Lautsprecheranlage erklingen mochten, konnten von drei Fachleuten keine unerlaubten Werte festgestellt werden. Ich habe lange mit der Frage gerungen, ob ich die Protokolle der Nachbarin veröffentlichen soll. Legen die Blätter doch einen Geist offen, den niemand im öffentlichen Dienst antreffen möchte. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich aber doch dafür entschieden. Es sind ja diese Protokolle, gepaart mit den ellenlangen Anschuldigungen aus den vielen, vielen Anzeigen, die es den Kolleginnen unserer Nachbarin eingaben, gegen eine Jugendherberge vorzugehen.

Rechtliches

Um die uns besuchenden Kinder zu schützen, habe ich die Datumsangaben in der linken Spalte der "Protokolle" unkenntlich gemacht. Somit sollte niemand nachvollziehen können, wem unsere Nachbarin all die beschriebenen Untaten andichtet.


Nun sollten Sie sich möglichst ein Gläschen Rotwein gönnen. Ganz nüchtern ist das Folgende nämlich nur schwer zu ertragen.

Sie werden zu lesen bekommen von fast erwachsenen Grundschulkindern, die sich nur schreiend, kreischend, brüllend oder grölend unterhalten können. Diese alten Kinder haben grundsätzlich Musikboxen dabei. Mit denen machen sie in erster Linie "laute Bässe". Dabei werden die Musikboxen extra auf das Haus unserer Nachbarin ausgerichtet. Die erwachsenen BegleiterInnen der Kinder sind in der Regel ziemlich abgestumpft und empfinden bei dem ganzen Radau nur selten etwas Störendes.

Hier also die "Protokolle"

Na, wieviele Gläser Wein haben Sie gebraucht?

Die Sache mit den Bällen

In den Texten finden sich immer wieder Beschreibungen übermäßigen Ballspiels - manches Mal schlagen die Bälle ohrenbetäubend laut und hart auf der Wiese auf oder scheppern mit infernalem Getöse an unseren Maschendrahtzaun. Die sehr speziellen Erfahrungen, die von unseren Kindern da mit der Nachbarin und ihrem Mann gemacht wurden, könnten ein eigenes, sehr intensives Kapitel füllen. Doch hier zunächst nur die Sache mit den Bällen, die über den Zaun geflogen sind: In den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 - das ist die Zeit, seit der unsere Nachbarin im Ort ist - , sind tatsächlich insgesamt 12 Bälle hinter dem Zaun zum Stasiferinheim gelandet. Das macht 3,00 Bälle pro Jahr, die von einer angestammten Jugendherberge mit Spielplatz über den Zaun kommen. Alle diese Bälle liegen noch in unserer Herberge. Alle wurden zerstochen. In einem Fall - als ein paar Grundschulkinder am Zaun um Rückgabe ihres Balles baten - hat der Mann der Amtfrau es sich nicht nehmen lassen, vor den Augen der Kinder mit deren Ball erst noch ein bisschen Korbball an seiner Garage zu spielen, bevor er dann mit dem Messer für Endgültigkeit sorgte.

Schadensprotokoll

Hier ein Beispiel für den üblichen Umgang mit den Bällen der Kinder. Die betroffene Grundschule kam in der Vergangenheit regelmäßig mit den Kindern für eine Woche im Frühjahr zu uns. Seit den Begegnungen mit der Amtfrau und ihrem Mann fahren sie lieber woanders hin. Natürlich stimmt es, dass unsere Nachbarin die Bälle irgendwann wieder zurück auf unser Gelände warf. Nur verschweigt sie den Zustand des Spielzeuges, nachdem sie es in den Händen hatte.

In Kapitel 7 lesen Sie vom nächsten Verfahren im Bauordnungsamt