05. Kapitel, Die erste Akteneinsicht

Es fehlt einfach ein bisschen an Routine in Sachen Rechtsstaat

Ich hatte nun tatsächlich einen Akteneinsichtstermin beim Bauordnungsamt in Königs Wusterhausen. Am 03.01.2019 sollte es soweit sein. Vorsichtshalber beschlossen die Eigentümer unserer Jugendherberge, mich nicht allein in die Höhle des Löwen ziehen zu lassen. Zu eindeutig waren die Mahnungen aus dem Dorf. Also wurde ich von einem unserer Gesellschafter begleitet.

Wir waren etwas früher im Amt, als geplant. Als wir uns gerade sehr interessiert die Quotenkunst auf dem Gang ansahen und ich noch schnell ein Telefonat machte, kam Frau A. über den Gang. Sie erblickte uns und schlug unwillkürlich einen Haken. Doch fing Sie sich sofort und fragte, wer von uns beiden denn Herr Erber sei. Ich gab ihr ein Handzeichen.

Mein Telefonat habe ich beentet mit den Worten "Ich muss da schnell mal jemanden begrüßen. Bis später." Was ich nicht wusste, ist, dass mein Gesprächspartner mich missverstanden und nicht aufgelegt hatte. Er erkannte schnell, dass er zufällig Zeuge einer Szene in einem Amt wurde. Er schnitt einfach alles mit und ließ mir die Aufnahme später zukommen.

Die Aufnahme habe ich abgeschrieben, weil die Veröffentlichung einer Sprachaufzeichnung rechtlich problematisch werden könnte. Es handelt sich nicht um s.g. nicht öffentliche Äußerungen meiner Gesprächspartner. Es handelt sich hier vielmehr um öffentliche Äußerungen von öffentlichen Bediensteten in einem öffentlichen Gebäude – auf dem Flur des Bauordnungsamtes in Königs Wusterhausen mit Publikumsverkehr. Aber sicher ist sicher. Außerdem ist die Tonqualität eher bescheiden und bringt keinen Genuss.

 

Hektik auf dem Flur im Amt

Hier also die Abschrift

 

  Frau A.

"Wer sind Sie?"

  Gesellschafter

"Ich bin der Herr G.

  Ich

"Herr G. ist Gesellschafter"

  Frau A.

"Er ist aber nicht Beteiligter an dem Verfahren."

  Herr L. kommt aus einer Tür. Herr L. ist der "Chef"! Das sieht man gleich.

"Was heisst hier Gesellschafter?"

  Gesellschafter

"Gesellschafter der old School GbR."

  Frau A.

"Sie sind nicht Beteiligter am Verfahren. Sie wurden nicht von mir angeschrieben. Er hat von mir kein Schreiben gekriegt!"

  Herr L.

"Ja, aber Sie sind ja nicht angeschrieben worden."

Und dann an mich: "Sie sind der Verwalter?"

  Ich

"Ja, ich bin der Verwalter"

  Frau A.

"Der Betroffene ist der..., der Beteiligte am Verfahren ist der, der angeschrieben wurde!"

  Herr L.

An mich gewandt: "Deswegen können Sie die Akteneinsicht nehmen."

An den Gesellschafter gewandt: "und nicht Sie. So."

Wieder an mich: "Und wenn Ihnen das nicht gefällt, können Sie gleich wieder nach Hause gehen!"

  Ich

"Warum so aggressiv?"

  Herr L.

"Nee!" (sehr laut) ist alles okay. Sie können kommen. Aber Sie haben Akteneinsicht beantragt und die bekommen Sie auch."

  Frau A.

"Der Beteiligte am Verfahren ist der, der angeschrieben wurde."

  Ich

"Wir können uns auch gerne juristisch auseinandersetzen darüber, wer Beteiligter ist oder nicht."

  Frau A.

"Na machen sie doch. Die Akte ist dort (sie weist auf eine Tür). Wenn Sie so nett sind und bitte dort rein gehen. Ohne den Herrn bitte" (sie hält den ausgestreckten Arm vor die Brust unseres Gesellschafters und versperrt ihm den Weg). "Ich kenne Sie nicht!" (leichte Panik schwingt mit)

  Ich

An Frau A. gewandt: "Das heißt, Sie verwehren uns die Akteneinsicht ...?"  Ich wollte noch sagen "zu zweit", aber da war Herr L. einfach schneller

  Herr L.

"NEIN!"

  Frau A.

"Ich verwehre ihm (dem Gesellschafter) die Akteneinsicht, weil er nicht Beteiligter ist".

  Herr L.

An mich gewandt: "Sie können – kommse mit, kommse ruhig rein."

  Frau A.

"kommse mit"

  Ich

"Dann kommt er (unser Gesellschafter) mit."

  Frau A. Lacht höhnisch.

  Herr L.

"Das habe ich Ihnen gerade erläutert. Mehr kann ich dazu jetzt nicht sagen."

  Ich

"Das ist (ich weise auf unseren Gesellschafter) die Vertretung der Gesellschaft. Sie haben die Gesellschaft angeschrieben."

 

Hier gibt es ein furchtbares Stimmengewirr während dessen ich ankündige, unverrichteter Dinge wieder zu gehen (wie von Herrn L. in Aussicht gestellt), sollte dem Gesellschafter der Zugang zur Akte weiter verwehrt werden.

  Herr L. verschwindet hinter einer Tür, taucht aber sofort wieder auf. An den Gesellschafter gewandt fragt er nach dessen Namen.

Der Gesellschafter nennt seinen vollen Namen.

  Herr L. verschwindet wieder hinter der Tür und taucht auch dieses Mal sofort wieder auf.

An den Gesellschafter gewandt: „Haben Sie einen Ausweis dabei?"

Der Gesellschafter bejaht, sucht den Ausweis heraus und überreicht ihn dem Amtmann.

Nach meinem Ausweis hat niemand gefragt...hm.

 

Daraufhin werden wir in das Zimmer mit der Akte geführt.

 

 

  Herr L.

"Ja, das ist die Akte und, ja, bitte."

  Gesellschafter

"Danke"

Wir bekommen von Frau A. noch einen zweiten Stuhl gebracht und Herr L. bietet auch an, dass wir den Mantel ablegen dürfen.

Der Amtmann geht ins Nebenzimmer an seinen Schreibtisch.

Ich mache mich daran, die Akte Seite für Seite abzufotografieren. Unser Gesellschafter setzt sich und fertigt ein Gedächtnisprotokoll zu den hektischen Minuten auf dem Flur eben.

Eine wirklich schlampige Frisur

Der Ordner enthielt rund 60 Seiten. Die Blätter waren handschriftlich durchnummeriert und hatten sonst keinerlei Gebrauchsspuren. Es war offensichtlich, dass man uns hier ganz frische Kopien vorgelegt hatte.  Von den Vorgängen im Sommer und Herbst 2018 war darin nichts zu finden. Vielmehr trug das für diesen Vorgang angeblich ursächliche Schriftstück das Datum 22.Oktober 2018. Es gab auch ein frisches Aktenzeichen. Dieser schlecht frisierte Haufen größtenteils belangloser Papiere sollte also den Anschein erwecken, dass man sich erst seit Ende Oktober 2018 mit uns beschäftigte. Wie schlampig die Akte gestutzt war, zeigte sich aber auch darin, dass man versehentlich Hinweise auf die amtlichen Tätigkeiten aus dem Sommer nicht getilgt hatte. Also erfuhren wir an diesem Tag wenigstens das Aktenzeichen der Akte, wegen der wir eigentlich gekommen waren.

Hier die schon bekannte Notiz der Frau Sch. mit dem Aktenzeichen 5793-18

Als alles fotografiert war, sprach ich den Amtmann im Nachbarraum an und fragte nach dem Rest der Akte. Er kam auch gleich freundlich lächelnd zu uns.

  Herr L.

"Bitte?"

  Ich

"Der Rest der Akte. Wo finden wir den?"

  Herr L.

"Das ist das, was wir haben. Den Rest haben wir wieder zurück geschickt an das Amt."

  Ich

"An welches Amt?"

  Herr L.

nuschelt etwas vor sich hin und „das örtliche Kommunalamt, also der Gemeinde. Wir haben das hier behalten (zeigt auf die Akte) . Das ist ja quasi die Anzeige der, der, ihrer Nachbarin oder der dort wohnenden Frau. Mehr brauchen wir nicht für unsere Arbeit. Ja, und das andere ist Bauordnung... - das ist ein baurechtliches Problem. Das hat Ihnen Frau A. ja auch erläutert in ihrem Anhörungsschreiben. Ja. Die Baugenehmigung für die Jugendherberge, die ist ja hier drin (zeigt wieder auf die Akte) glaube ich, als Kopie.“ Jetzt holt er tief Luft und wird lauter. „Und daran müssen Sie sich einfach halten!“

  Ich

"Na, das tun wir ja."

  Herr L.

"Ja, hoffentlich, ja! Das hat ihnen ja wohl Frau W. (Lübben) auch mal...!“

  Ich

„Frau W. hat uns gar nichts.“

  Herr L. blättert nun in der Akte und sucht etwas, wird aber nicht fündig.

„Na, hier muss irgendwo, da ist doch ein Vermerk gewesen...“

  Ich

„Das heißt, Sie haben den Rest der Akte nach Lübben zurück geschickt?“

  Herr L.

"Nee!"

  Ich

„Wohin dann“

  Herr L.

„An das Amt.“

  Ich

„An welches Amt?

  Herr L.

„Unterspreewald oder wer das da ist“

  Ich

„Können Sie das bitte verifizieren“?

  Herr L.

„Da wo die Dame lebt. An die Gemeindeverwaltung. Da hat sie sich ja auch immer hin gewandt.“

  Ich

„Ja, mich würde interessieren, zu wessen Händen Sie das geschickt haben.“

  Herr L.

„wir haben das zurück geschickt und mehr weiß ich jetzt auch nicht. Ja, Ja, wie gesagt...“

  Ich

„Es wäre schön, wenn Sie das in Erfahrung bringen könnten. Wir warten solange“

  Herr L.

„Mehr können wir Ihnen jetzt auch nicht sagen. Also wie gesagt, Sie müssen sich an die Baugenehmigung halten und wie gesagt... Die Jugendherberge ist keine Vergnügungsstätte!“

  Ich

„Sie gehen davon aus, dass wir da ...“

  Herr L. wird jetzt laut und fährt mir sehr erregt über den Mund.

„Äh, ich sag Ihnen das nur einmal, ja! Wenn da Hochzeiten stattfinden etc., so was die da geschrieben hat … ich weiß ja nicht was dann… das ist in ´ner Jugendherberge eben nicht erlaubt!"

  Ich

„Sagen Sie.“

  Herr L.

„Ja. Da gibt’s auch Rechtsprechung. Jugendherberge ist ein, ist keine Vergnügungsstätte.“

 

Hier wurde ihm plötzlich was bewusst und er hätte sich wohl am liebsten auf die Zunge gebissen.

 

  Ich

„Ja, das ist keine Vergnügungsstätte. Das ist klar“

  Herr L.

„Ja, eben. Deswegen!“

  Ich

„Jetzt wüssten wir noch gerne, an wen die Akte zurück gegangen ist.“

  Herr L.

„Die Unterlagen haben wir zurückgeschickt an die entsprechende Gemeindeverwaltung.“

  Ich

„Ja, an wen. Da gibt es Lübben, Straupitz und dann gibt es Lieberose...“

  Herr L.

„Lübben“  Herr L. atmet sichtlich schwer.

  Ich

„Da haben Sie doch sicher ein Anschreiben.“

  Herr L.

„Da muss ich noch mal Frau A. fragen.“

  Ich

„Ja, das wäre nett.“

  Herr L. verschwindet aus dem Raum. Nach 30 Sekunden kommt er wieder.

„das ist zurück ans Amt Lieberose. Sie waren da ja auch schon.“

  Ich

„Ja, das ist ja für uns zuständig. Und zu wessen Händen?“

  Herr L.

„Kann ich Ihnen nicht sagen. Müssen Sie ans Ordnungsamt.“

  Ich

„Gut okay. Also Ordnungsamt. Gut. Und jetzt die Frage: Die Frau J. hat sich an das Ordnungsamt gewandt. Das Ordnungsamt hat es nach Lübben weitergegeben.“

  Herr L.

„Ja.“

  Ich

„Und wie kommt es jetzt von Lübben hier her und was machen Sie damit?“

  Herr L.

„Das muss ich Ihnen nicht erläutern. Wir sind das Bauor... wir sind die untere Bauaufsichtsbehörde, wir sind die rechtliche Bauaufsicht und in Lübben sitzt auch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises.“

  Ich

„Gleichrangig?“

  Herr L.

„Gleichrangig. Wir sind hier nur die rechtliche Bauaufsicht. Weil es sich um ein bauordnungsrechtliches Verfahren handelt, kommt es zur rechtlichen Bauaufsicht und die sitzt hier in Königs Wusterhausen.“

  Ich

„Sie sind die Rechtsabteilung?“

  Herr L.

„Ja.“

  Ich

„Und die Anderen sind...?“

  Herr L.

„Ich sag mal Techniker. Die machen Baugenehmigungen. Wir sind aber alle ein Amt.“

  Ich

„Okay, Rechtsabteilung hier und Technik in Lübben...“

  Herr L.

„Deswegen wird die Akte dann von Lübben hier her geschickt. Weil das, weil wir hier sitzen in Königs Wusterhausen. Das ist historisch bedingt, wei das früher mal 3 Landkreise gab. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen.“

  Ich

„Okay."

 

Es gab noch eine kurze Verabschiedung und dann waren wir auch schon wieder draußen.

Was hatten wir also gerade erlebt?

 

Wir erfuhren, dass eine Akte aus Lübben nach Königs Wusterhausen geschickt wurde. Die wurde dann zurück geschickt nach Lieberose - nicht nach Lübben. Es war nun gewiss, dass man uns in diesem Amt veräppeln wollte.

Frau A. und Herr L. hatten offensichtlich nicht vor, mir den tatsächlichen Inhalt der Akten zu unserer Herberge zur Kenntnis kommen zu lassen. Die Damen und Herren des Amtes haben zum Termin eine frisierte Akte vorgelegt, die so aussagekräftig war, wie eine Wettervorhersage aus den Zeiten vor Aristoteles.  Dabei fehlte der ganze Komplex der Ermittlungen eines halben Jahres. Die vielen Schreiben unserer Nachbarin, Aktenvermerke zu diversen Telefonaten zwischen dem Amt Bad Saarow (Landkreis Oder-Spree) und den Ämtern in unserem Landkreis wurden unterschlagen. Dabei waren sich die Handelnden im Amt sehrwohl ihres ungesetzlichen Verhaltens bewusst und wollten es deshalb nicht zulassen, dass unser Gesellschafter als Zeuge im Termin dabei war. Die hektischen Versuche - bis hin zu körperlicher Nötigung - die Anwesenheit des Zeugen zu vermeiden, erwecken den Eindruck der kompletten Abwesenheit eines eigentlich vorauszustzenden Rechtsstaatsempfindens in den Amtsstuben unseres Landkreises.

Der Dialog zwischen Herrn L. und mir zum Ende des Termins offenbart auch einiges:

Meine Frage nach dem Verbleib der restlichen Aktenteile brachte Herrn L. offensichtlich in große Bedrängnis. Und so verplapperte er sich, als er zunächst meinte, man habe alles nach Lübben geschickt (dort hatten ja die Damen Sch. und W. ihre Vorarbeiten zu diesem Verfahren erledigt). Schnell aber legte er die Spur dann in Richtung Ordnungsamt in Lieberose. Dazu muss man wissen, dass das Ordnungsamt nichts mit baurechtlichen Dingen zu tun hat. Die Akte wurde auch nie dort hin verschickt, wie mir die stellvertretende Amtsdirektorin in einem persönlichen Gespräch versicherte. Herr L. hat uns also ganz dreist zum Verbleib wichtiger Aktenteile belogen.

Ganz besonders prickelnd ist auch die Feststellung, wir betrieben eine illegale Vergnügungsstätte. Herr L. und die Damen vom Amt hatten sich also schon festgelegt, bevor wir überhaupt angehört worden waren, und das Urteil hieß "illegale Vergnügungsstätte", von rücksichtslosen Gesetzesbrechern betrieben.

Hier zwei Auszüge aus der Stellungnahme genannten Anzeige unserer Nachbarin aus der frisierten Akte

Die Nachbarin weist hier gleich im ersten Satz auf mehrere Schreiben an das Bauordnungsamt hin. Diese Schreiben waren nicht in der Akte. Im weiteren Verlauf lässt sie wieder mal ihrer Phantasie freien Lauf. Eine Absurdität reiht sich an die Nächste. Die dann folgenden Seiten ähneln sehr den Aufschrieben, die ich schon auf der Startseite veröffentlicht habe. Die erspare ich Ihnen. Lediglich die 6. Seite dieses Schreibens hat zu diesem Zeitpunkt etwas neues zu bieten. Da wird ein umfangreicher Maßnahmenkatalog vorgegeben, den die Kolleginnen im Bauordnungsamt berücksichtigen mögen. Später - im nächsten Verfahren - sollten dann alle Wünsche der Kollegin erfüllt werden.

Eine außerordentliche kognitive Leistung!

Dies ist das "Protokoll" zum Überfall der Damen Sch. und W. in unserer Jugendherberge am 01.08.2018. Wie Sie unten links am Datum 03.12.2018 erkennen können, Verfügt die Verfasserin, Frau W. vom Bauordnungsamt Lübben über ein hervorragendes Gedächtnis. So kann Sie nach über vier Monaten noch klar erinnern, wie der Termin abgelaufen sein soll. Nein, Spaß beiseite. Dieses Protokoll gibt nichts wieder, was am 01.08.2018 auf unserem Gelände besprochen wurde. Frau W. hat hier einfach nur nachträglich eine kleine Zuarbeit zum Wunschverfahren geleistet. Das originale Protokoll war womöglich nicht zielführend genug. In der Akte stellt sich das so dar: In einem Verfahren, das im Oktober 2018 eröffnet wurde, gab es eine bauaufsichtliche Kontrolle am 01.08.2018. Das Protokoll zu dieser Kontrolle wird dann am 03.12.2018 angefertigt und von Frau W. unterzeichnet. Am 10.11.2018 wird dann Seite 2 des Protokolls von der Verfasserin noch einmal unterzeichnet. Frau Sch. unterschreibt dann am 13.12.2018. und am 14.12.2020 kommt noch die Unterschrift von der Amtsleitung dazu.

Naturschutzgebiet

Auf Seite 2 wird erneut auf die Beschwerden unserer Nachbarin hingewiesen, die in der Akte fehlen. Dass unser Haus unter Punkt 7 zum Naturschutzgebiet erklärt wird, erzeugt hier nur Kopfschütteln. Inwiefern sich die Einordnungen Innenbereich nach § 34 BauGB und Naturschutzgebiet miteinander vertragen, wäre mal eine Diskussion unter Baurechtsfachleuten wert. Aber ich habe natürlich auch recherchiert: Nicht ein Quadratmeter unseres Landes steht unter Naturschutz. Und in der informellen Bauleitplanung für unseren Ort, die von den Ämtern seit sechs oder sieben Jahren in Arbeit ist, wird unser Gelände als Bestandteil eines s.g. "Sonderbaugebietes Tourismus" ausgewiesen. Die Feststellung unter 8., die Jugendherberge ist keine Gaststätte trifft allerdings zu. Aber vielleicht war das auch nur die Vorlage zur Feststellung des Herrn L., wir betrieben eine illegale Vergnügungsstätte.

Keine Substanz

Alles in allem enthielt die Akte keinen Hinweis auf irgendeinen berechtigten Vorwurf gegen unsere Jugendherberge. Der Versuch des Amtes, hier einen Baurechtsverstoß zu konstruieren, ist kläglich gescheitert. Einzig die Denunziationen unserer Nachbarin werden als Rechtfertigung für die ungesetzliche Verfolgung einer sozialen Einrichtung herangezogen. Doch ist es offensichtlich nicht ganz einfach für die Handelnden, ihr Tun als ganz normalen Vorgang in einem ganz normalen Amt zu kaschieren. Die können nicht mal richtig schummeln. Es fehlt hier also tatsächlich an Routine in diesen Amtsstuben.

Stellungnahme

Ich habe dann in recht klarer Sprache die gewünschte Stellungnahme zu diesem Vorgang verfasst und den Damen und Herren des Amtes zugesandt.

Zugegeben, es ist eine recht deutliche Sprache, die ich da gewählt habe. Aber ich war auch wirklich sauer. Die Bitte um Weiterleitung der Angelegenheit an die vorgesetzte Stelle wurde nicht berücksichtigt. Aber auch das hat in der Landkreisverwaltung Tradition. Wie ich inzwischen weiß, werden Beschwerden im Landkreis entweder mit starker Verzögerung oder überhaupt nicht bearbeitet. Ob das am Aufkommensvolumen solcher Beschwerden oder amtlicher Ignoranz liegt, kann ich nicht sagen.

Hier die Antwort des Amtmannes

Die auf Seite 1, im vorletzten und letzten Absatz verlangte Zusicherung hatte auch Frau A. schon eingefordert. Es ist aber keiner staatlichen Stelle erlaubt, eine solche Zusicherung von den Bürgern zu verlangen. Stellen Sie sich vor, Sie bekommen von Ihrem Amt eine solche Aufforderung, vorauseilend und gehorsam zu erklären, in Zukunft brav und folgsam zu sein. Welche Ideen Ihr Amt anschließend noch alles ausbrüten würde, um Sie im Sinne einer Kollegin zu disziplinieren, könnte dann für tägliche Überraschungen sorgen. Auf soetwas lässt sich doch keiner ein, der noch alle Sinne beieinander hat.

Das nächste Kapitel soll ganz den Lärmprotokollen unserer Nachbarin gewidmet sein. Das kann ich Ihnen einfach nicht ersparen.