11. Kapitel, Die Sache mit der Fachaufsicht

Hilfe gesucht

Am 08.03.2020 habe ich eine Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht, die sich mit den Machenschaften im Bauordnungsamt des Landkreises Dahme-Spreewald beschäftigte. Die ist erstmal Monate lang nicht weitergeleitet worden. Erst nach Einschaltung des Verwaltungsgerichtes wurde die Beschwerde vom Landkreis an das zuständige Ministerium weitergereicht.

 

Im Ministerium gab man sich zunächst sehr mitfühlend. Mehrere längere Telefonate vermittelten den Eindruck, man werde da für Ordnung sorgen. Doch letztlich könnte es auch im Ministerium eher um Ruhe denn um Recht gehen.

Hier die Antwort des Ministeriums auf unsere Beschwerde:

Was steht da also drin?

Zunächst, dass meine Beschwerde "in der vorgetragenen Schärfe nicht haltbar" sei. Na, vielleicht können die Damen und Herren in der heilen Welt des Ministeriums klare Worte nicht ertragen. Das täte mir dann natürlich leid, sollte ich in Potsdam die Ruhe gestört haben. Aber was soll man tun, wenn man Opfer einer Verwaltung ist, die zum Wohle einer Kollegin durchaus bereit ist, sich unredlich gegen eine Sozialeinrichtung zu wenden? Für diplomatisches Geschwurbel fehlt mir einfach das Talent.

Dann ist dem Schreiben zu entnehmen, dass man auch im Ministerium davon ausgeht, wir würden hier eine illegale Vergnügungsstätte betreiben. Das hörte sich in den Telefonaten mit der Verfasserin des Briefes noch ganz anders an. Da war noch die Rede von Rechtsbeugung (§ 339 StGB), derer man sich womöglich im Bauordnungsamt schuldig gemacht haben könnte.

Schließlich wird uns mal wieder empfohlen, einen Bauantrag zu stellen.

Hier unsere Antwort an das Ministerium:

Sehr geehrte ....,

Ihren Brief mit Datum 30.03.2021 der sich auf Teile unserer Fachaufsichtsbeschwerde vom 08.03.2020 bezieht, haben wir am 14.04.2021 erhalten.

Nach den teils recht langen Telefonaten mit Ihnen, Frau P., in denen Sie sehr freundlich versprachen, Ihre Funktion als Aufsichtsbehörde dahingehend auszuüben, dass Ungesetzlichkeiten, wie wir sie erleben mussten und müssen, künftig nicht mehr vorkommen, können wir Ihrem Schreiben nun keinerlei solchen Willen entnehmen.

Dass nun auch das Ministerium den Behauptungen des Landkreises bereitwillig, kollegial und ungeprüft folgt, wenn es uns rät, einen Bauantrag zu stellen, zeigt uns, wie nachlässig die oberste Bauaufsicht des Landes mit unseren Sorgen umgeht. Ein solcher Antrag stellte nach unserem Dafürhalten ausschließlich eine Ausstiegshilfe für das Bauordnungsamt aus einer selbst erzeugten Miesere dar. Darüber hinaus empfinden wir Ihren Hinweis nicht als einen Versuch, das Einfügen in rechtsstaatliche Abläufe zu befördern, sondern als eine Aufforderung zu gründlicher Resignation vor der Ignoranz und Willkür der Behörden.

Die Möglichkeit, im Bauordnungsamt des LDS für mehr Gesetzestreue zu sorgen, haben Sie leider verpasst. Das ermuntert die Täter in den Amtsstuben zu einem ungebrochenen „Weiter so“. Dieses Verdienst gehört nun Ihnen.

Was wir haben, ist eine gültige Baugenehmigung. Wir betreiben keine illegale Vergnügungsstätte, sondern eine ganz normale Jugendherberge.

Diffuse Versprechungen bezüglich einer nun doch angenommenen Genehmigungsfähigkeit behaupteter illegaler Nutzung unseres Anwesens können eingedenk der bisherigen Erfahrungen mit der Zuverlässigkeit des Bauordnungsamtes hier nicht verfangen.

Insofern verfehlt Ihre mit ihrem Bescheid abgegebene Einschätzung der Situation hier gründlich das Thema.

Leben Sie wohl

Unterm Strich...

...ist festzustellen, dass es faktisch nichts bringt, die Aufsichtsbehörde einzuschalten, wenn einem in Brandenburg behördlich gesteuertes Unrecht geschieht.

Derweil läuft unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht in Cottbus sehr schleppend. Auch dort ist es bisher nicht möglich, Akteneinsichten zu nehmen - es scheint sich um ein generelles Phänomen in Brandenburg zu handeln, dass das Wissen um das Grundrecht auf rechtliches Gehör bis hier noch nicht durchgedrungen ist. Wir werden sehen, wie das weiter geht.