10. Kapitel, Was wurde eigentlich aus der Petition?

Im Herbst 2019 reichten die Bürger unseres Dorfes eine Petition beim Landtag Brandenburgs ein. Sie beschwerten sich über die ungerechtfertigte Verfolgung unserer Jugendherberge durch die Behörden im Landkreis Dahme-Spreewald und rügten auch die Unterstützung der Amtskollegin vom Amt Scharmützelsee.

Am 25.11.2019 bestätigte der Petitionsausschuss den Eingang der Petition.

Am 20.12.2019 schrieb der Verwalter der Jugendherberge an den Sekretär des Ausschusses und bot Hilfe an:

Am 09.03.2020 hat der Verwalter der Jugendherberge den Petitionsausschuss des Landtags über das verhängte Arbeitsverbot per e-mail informiert.

Am selben Tag kam die Empfangsbestätigung.

Am 27.05.2020 teilte uns die Vorsitzende des Ausschusses, Carla Kniestedt (ehem. SED, heute Grüne) mit, dass man Stellungnahmen des Landrates, des Amtsdirektors und eines Staatssekretärs im Innenministerium eingeholt habe. Nach Auswertung dieser Stellungnahmen habe man entschieden, weitere Ermittlungen vorzunehmen.

Detaillierte Auskünfte könne man uns erst geben, wenn eine Vollmacht der Betreiber der Jugendherberge vorläge.

Am 08.06.2020 meldeten sich die Betreiber der Jugendherberge schriftlich bei Frau Kniestedt und baten sie, die Unterlagen zuzusenden, damit diese für und zur Verfügung gestellt werden konnten. Die Leute von der alten Schule wollten lediglich zuvor prüfen, ob alle Persönlichkeitsrechte bei der Veröffentlichung gewahrt würden.

Am 09.09.2020 informierte Frau Kniestedt die Bürger unseres Dorfes über die Einstellung des Verfahrens. Man habe keinerlei Fehlverhalten der Behörden feststellen können.

Kurz danach, am 09.09.2020, erhielten die Betreiber der Jugendherberge Post von Frau Kniestedt. Man habe deren Schreiben vom 08.06,2020 am 12.06.2020 erhalten und festgestellt, dass es sich dabei nicht um eine Vollmacht zur Erteilung von Auskünften an die Bürger Jesserns handele. Man habe die Bürger entsprechend informiert.

Fazit:

Abgebügelt

Aber es genügt den Jesserner Bürgern nicht, nach fast einem Jahr „Bearbeitung“ mit lächerlichen Algemeinplätzen und dem zynischen Hinweis des Amtsdirektors auf ein Vereinszimmerchen abgespeist zu werden.

Frau Kniestedt weist ja teilweise auf die Aufgaben des Ausschusses hin, gesteht aber gleichzeitig ein, diese Aufgaben nicht wahrgenommen zu haben. Wir fühlen uns um unser Petitionsrecht betrogen.

 

Fragen:

Wie sahen die angekündigten „weiteren Ermittlungen“ des Ausschusses aus?

Welche sensiblen Daten liegen der Ausschussvorsitzenden vor, die sie den Bürgern erst nach Erteilung einer Vollmacht durch die Herbergsbetreiber vorlegen möchte?

Weshalb hat man der Jugendherberge die Unterlagen des Ausschusses nicht zur Freigabe für die Bürger übermittelt? Warum wurde das diesbezügliche Schreiben erst beantwortet, nachdem der Ausschuss die Behandlung der Petition abgeschlossen hatte?

 

Und warum wurde zu keiner Zeit irgendjemand aus dem Umfeld der Jugendherberge zu den Vorkommnissen in der Landkreisverwaltung befragt? Warum wurden ausschließlich staatliche Stellen befragt, also die Täterseite?